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Landschaftsimpression

Landwirtschaftliche Nutzung

Pressemitteilung

Landschaftsschutzgebiet in Neuenbeken droht Wohnbebauung

pro grün fordert: nicht Boden ‚verwerten' sondern Landschaft erhalten!

Ein privater Investor, die Bredenhof Bodenverwertungs GmbH, plant am Ortsrand von Neuenbeken, östlich der Alten Amtsstraße, am Hildesheimer Hellweg in Hanglage zur Beke hin, auf Wiesen und Ackerland eine neue Wohnsiedlung mit 19 Häusern.

Der neue Regionalplan, der den alten Gebietsentwicklungsplan (GEP) von 1995 ersetzen soll, hat noch keine Gesetzeskraft erhalten und schon soll er nach den Vorstellungen dieses Investors bereits wieder Makulatur werden.

Denn nach dem neuen Regionalplan soll entsprechend den Vorstellungen von Stadt und Bezirksregierung die Siedlungsentwicklung hauptsächlich im Osten der Stadt stadtnäher und auch aus naturschutzfachlicher Sicht verträglicher in Benhausen stattfinden. Hier sind über die bestehenden Baulücken hinaus zusätzlich 41 Hektar zur Wohnbebauung vorgesehen.

In Neuenbeken sind lediglich am nordwestlichen Ortsausgang (Gogrevenstraße/Wiebach) ca. 5 Hektar von der Stadt erworben und zur Wohnbebauung vorgesehen. Ergänzungen von Bauflächen sollen dann im Bedarfsfall außerhalb der Ausweisungen des Regionalplans aber nur in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung ausgewiesen werden.

Eine solche ergänzende Ausweisung im Bereich dieses Gebietes wurde von den Vertretern der Stadt bei den Gesprächen mit der Bezirksregierung ausdrücklich abgelehnt aus Gründen der Ökologie, des Landschafts- und Gewässerschutzes und wegen der schwierigen Anbindung an den Hildesheimer Hellweg. Man kann wohl auch erwarten, dass die Untere Landschaftsbehörde einer solchen Umwidmung von Landschaftsschutzgebiet in Bauland nicht zustimmen wird. Bodenspekulation, die billiges Ackerland in teures Bauland verwandeln möchte, ist zwar nicht verboten, die Öffentliche Hand sollte sie jedoch nicht unterstützen zumal sie sich hier selbst wirtschaftliche Nachteile einhandeln würde durch selbstverursachte Schwierigkeiten bei der Vermarktung der städtischen Grundstücke am Wiebach.

Wenn sich die Anlieger der Alten Amtstraße geschlossen gegen dieses Bauvorhaben aus-sprechen und eine Bürgerinformation zu dem Bauvorhaben durch den Ortsvorsteher und Ratsherren Helmut Pütter unter beinahe tumultartigen Umständen abgebrochen werden musste, so ist das verständlich. Es besteht aber auch ein allgemeines öffentliches Interes-se, nicht nur aus der Sicht von Natur- und Umweltschutzverbänden, dass der wunder-schöne Blick über die Wiesen und Ackerflächen zur Beke hinab und hinauf auf den gegen- überliegenden Ziegenberg unverbaut erhalten bleibt.

Daher sollte hier den Anfängen gewehrt werden und auch nicht häppchenweise, in einer Art Salamitaktik, erst einmal eine Baugenehmigung für einen ersten Bauabschnitt oben an der Stichstraße nördlich des Hildesheimer Hellwegs erteilt werden mit der Überlegung, dies sei gerade noch zu verantworten. Die jetzige Wohnbebauung mit den Gärten hinter den Häusern, die in die freie Landschaft überleiten, bildet einen abgestuften Ortsrand, der so erhalten bleiben sollte. Eine Fortsetzung der Bebauung nach Osten in das Land-schaftsschutzgebiet Richtung Altenbeken sollte auf jeden Fall vermieden werden.

Wenn darüber hinaus noch eine ökologische Aufwertung dieser jetzt zur Bebauung bean-tragten Flächen u. a. durch eine Wiederanpflanzunmg der früher dort vorhanden gewese-nen Streuobstwiesen vorgenommen werden könnte, wäre das besonders begrüßenswert. Der früher dort vorhandene Streuobstwiesenbestand war durch den Investor durch Schaf-beweidung zerstört worden.

Stellt die Verwaltung diese Situation in der nächsten Bauausschusssitzung am 11. Sep-tember so vor, sollte der Politik die richtige Entscheidung darüber nicht schwer fallen: kei-ne weitere Siedlungsentwicklung in Neuenbeken zwischen Hildeheimer Hellweg und Beke in Richtung Altenbeken.

Mit freundlichen Grüßen Fritz Buhr


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